Verteidigernotruf

 

"Sie haben wohl etwas zu verbergen, weil Sie keine Angaben machen wollen..."

Mit diesen oder ähnlichen Sätzen werden Ermittlungsbeamte unter Umständen versuchen, Sie dennoch zu einer Aussage zu bewegen. Ignorieren Sie diese Versuche geflissentlich. Sie nehmen nur Ihr verbrieftes Recht war. Entgegen dem Eindruck den man vielleicht unterschwellig zu erwecken versucht, erwächst Ihnen hieraus auch kein Nachteil.

Glauben Sie keinesfalls, etwas "geradebiegen" zu können oder dass "die Sache ohnehin eingestellt wird wenn Sie schnell eine kurze Aussage machen." Hierauf haben Polizeibeamte gar keinen Einfluss. Insbesondere wird man Sie nicht schneller wieder nach Hause gehen lassen, wenn Sie eine Aussage gemacht haben. Sofern keine Haftgründe vorliegen, können Sie das jederzeit. Andernfalls wird man Sie ohnehin festhalten.

Erst Smalltalk, dann Stress.

Machen Sie sich bewusst, dass Polizeibeamte im Falle eines Strafermittlungsverfahrens alles andere als "ihr Freund und Helfer" sind. Zwar haben die Ermittlungsbehörden nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln (§ 160 II StPO), allerdings kann dies getrost als reine Theorie bezeichnet werden. In der Praxis wird sich die Polizei darauf beschränken, möglichst schnell an Ermittlungserfolge zu gelangen. Gespräche mit Ermittlungspersonen haben ausschließlich den Zweck, Sie zu einer belastenden Aussage zu bewegen. Um dies zu erreichen existieren eine Reihe von psychologisch genau durchdachten - teils sehr perfiden - Vernehmungsmethoden, die im Regelfall mit unverfänglichem Smalltalk beginnen und blitzschnell zu verhaltensprovozierenden Fragen und stundenlangen Vernehmungen in einer permanent aufrecht erhaltenen Stresssituation führen.

Dabei sehen Sie sich einem Beamten gegenüber, der monatelang auf diese Aufgabe geschult wurde. Das lässt sich nur (aber sehr effektiv) verhindern, indem man hierfür keinen Angriffspunkt liefert und konsequent schweigt. Diese Regel sollten Sie unbedingt auch gegenüber anderen Personen (beispielsweise Mithäftlingen) einhalten, wollen Sie nicht riskieren, dass diese später gegen Sie aussagen. Möglicherweise hat man die betreffende Person genau zu diesem Zweck zu Ihnen in die Zelle gesetzt hat. Sprechen Sie nur mit Ihrem Strafverteidiger.

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter.

Auch Unternehmen sind nicht davor sicher, dass in den Geschäftsräumen polizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise Beschlagnahmen oder Durchsuchungen durchgeführt werden. Möglicherweise weil man selbst - begründet oder unbegründet - ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten ist, oder weil man Geschäftsbeziehungen zu einem anderen Beschuldigten unterhält. Daher ist es von unschätzbarem Wert, Ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.