Verteidigernotruf

 

"Kein Wort ohne meinen Anwalt..."

Obwohl dieser vielzitierte Satz nach einer abgedroschenen Floskel klingt, beinhaltet er dennoch die elementarste Grundregel im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden. Kommunizieren Sie keinesfalls mit der Polizei, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft. Auch nicht über Belanglosigkeiten.

Sie sind nicht verpflichtet mit der Polizei zu sprechen. Weder als Zeuge, noch als Beschuldigter. Stets haben Sie das Recht einen Anwalt zu konsultieren. Lediglich Ihre Personalien müssen Sie angeben. Dabei sollten Sie es bis zum Eintreffen Ihres Rechtsanwaltes unbedingt belassen.

Sofortige Hilfe erhalten Sie unter dieser Rufnummer:

0160 93 545 213


Die Folgen unüberlegter Äußerungen sind im Regelfall kaum korrigierbar. Die Möglichkeiten des Strafverteidigers beschränken sich dann oft nur noch auf reine Schadensbegrenzung.